Umstellung auf verschlüsselte E-Mail-Kommunikation bei personenbezogenen Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutz Ihrer personenbezogenen und steuerlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund stellen wir ab sofort den Versand vertraulicher Mitteilungen – etwa Informationen zu Steuerbescheiden – auf ein sicheres, verschlüsseltes E-Mail-Verfahren um.

Warum diese Umstellung?

Die Finanzverwaltung übermittelt Steuerbescheide bereits heute ausschließlich digital. Wir, als Ihre steuerliche Vertretung, folgen dieser Entwicklung und tragen gleichzeitig unserer Verantwortung im Hinblick auf die Datensicherheit und DSGVO-Konformität Rechnung. Durch den verschlüsselten Versand stellen wir sicher, dass ausschließlich Sie als Empfänger Zugriff auf Ihre sensiblen Inhalte haben – und dass fremde Dritte keinen Einblick in Ihre vertraulichen Steuerdaten erhalten können.

Ihr Handlungsbedarf bei unverschlüsseltem Versand

Sollten Sie trotz aller Sicherheitsvorkehrungen den Versand unverschlüsselt wünschen, ist dies aus rechtlichen Gründen nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung möglich.

Bitte nutzen Sie hierzu den QR-Code.

Geben Sie bei dieser Gelegenheit auch gerne eine gesonderte E-MailAdresse an, falls die Mitteilungen künftig an eine andere E-Mail-Adresse übermittelt werden sollen.

Was passiert ohne Rückmeldung?

Ohne Ihre schriftliche Zustimmung zum unverschlüsselten Versand erfolgt die Kommunikation mit Ihnen ausschließlich über verschlüsselte E-Mails.
Weitere Informationen zur technischen Umsetzung der Verschlüsselung (Generierung des Passwortes zum Öffnen der Nachricht) erhalten Sie mit der ersten verschlüsselten Nachricht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Vertrauen in unsere datenschutzkonforme Arbeitsweise.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Blömer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

P.S. Zur besseren Übersicht haben wir eine FAQ-Liste erstellt.

FAQ zur Umstellung auf den verschlüsselten E-Mail-Versand

1. Warum stellt Blömer & Kollegen den Versand auf verschlüsselte E-Mails um?

Der Schutz Ihrer personenbezogenen und steuerlichen Daten ist für uns von höchster Bedeutung. Durch die Verschlüsselung stellen wir sicher, dass nur autorisierte Empfänger Einsicht in sensible Inhalte erhalten. Zudem erfüllen wir damit aktuelle Anforderungen der DSGVO und der Finanzverwaltung, die bereits seit Längerem Steuerbescheide digital übermittelt.

2. Ab wann gilt der verschlüsselte Versand?

Der verschlüsselte E-Mail-Versand vertraulicher Informationen wird ab sofort verbindlich umgesetzt.

3. Welche Informationen werden verschlüsselt versendet?

Beispielsweise:

  • Informationen über das Ergebnis von Steuerbescheiden
  • Mitteilungen zu Betriebsprüfungen
  • Feststellungsbescheide, Gewinnermittlungen und persönliche Steuerdaten
  • Allgemein alle Dokumente mit schutzwürdigen personenbezogenen oder wirtschaftlichen Inhalten

4. Wie funktioniert der verschlüsselte Versand?

Sie erhalten E-Mails mit verschlüsselten Anhängen. Die Zugangsinformationen (z. B. ein Einmalkennwort) werden Ihnen separat übermittelt. Die Anleitung ist in jeder verschlüsselten E-Mail wiederholend beschrieben.

5. Ich möchte weiterhin unverschlüsselte E-Mails erhalten. Ist das möglich?

Ja, aber nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung. Ohne diese Einwilligung dürfen wir keine vertraulichen Informationen unverschlüsselt versenden. Sie können Ihre Zustimmung ganz einfach über den QR-Code beantragen.

6. Kann ich eine alternative E-Mail-Adresse für die Kommunikation angeben?

Ja. Bitte nutzen Sie hierzu den QR-Code, um uns die gewünschte alternative E-Mail-Adresse mitzuteilen.

7. Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?

Dann erfolgt der Versand automatisch nur noch in verschlüsselter Form. Eine Änderung zu einem unverschlüsselten Versand bedarf der Zustimmung. Nutzen Sie hierzu bitte den QR-Code.

8. Kann ich meine Einwilligung zum unverschlüsselten Versand später widerrufen?

Ja. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bitte senden Sie dazu eine formlose Mitteilung an info@bloemer-kollegen.de.

9. Was passiert bei technischen Problemen mit der verschlüsselten E-Mail-Zustellung?

Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Einrichtung und Nutzung des Verfahrens. Bei Problemen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail – wir finden gemeinsam eine Lösung.

10. Was bringt mir die Verschlüsselung konkret?

  • Schutz Ihrer Steuerdaten vor unbefugtem Zugriff
  • Absicherung sensibler Betriebsprüfungen z. B. bei Betriebsprüfungen
  • DSGVO-konforme Übermittlung Kommunikation
  • Vertraulichkeit auch bei Verlust oder Fehlleitung von E-Mails

QR- Code für die Einwilligung zum Versand unverschlüsselter E-Mails

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